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EAC Zertifikat der Eurasischen Wirtschaftsunion

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Alexej Schmidt
Alexej Schmidt
Geschäftsführender Partner
+49 851 226 083 1
alexej.schmidt@schmidt-export.de

Zertifizierung für Exporte nach Russland, Kasachstan und EAWU

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EAC Zertifikat

Die Eurasische Wirtschaftsunion (EAWU) ist ein Handels- und Wirtschaftsabkommen zwischen Belarus, Russland, Kirgisistan, Kasachstan und Armenien. Sie bildet eine Freihandelszone zwischen den teilnehmenden Ländern. Auf dem Gebiet der Eurasischen Wirtschaftsunion gilt ein gemeinsamer Zolltarif, einheitliche Handelsregeln sowie harmonisierte technische Regulierungen.

Das EAC Zertifikat der Eurasischen Wirtschaftsunion ist ein offizieller Nachweis dafür, dass die Produkte den harmonisierten technischen Vorschriften - TR ZU der teilnehmenden Länder der EAWU entsprechen. Als Vorbild für das neue gemeinsame Zertifizierungssystem wurde das russische TR Zertifizierungsverfahren hergenommen.

Die Produkte, deren Konformität mit den technischen Vorschriften durch das Zertifikat der EAWU bescheinigt wird, dürfen frei im ganzen Zollgebiet aller Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion über die Grenzen bewegt und verkauft werden. Dies erfordert keine weiteren nationalen Konformitätsbescheinigungen durch GOST-R, TR oder GOST-K Zertifikate.

Die Zertifikate der Eurasischen Wirtschaftsunion können durch eine unabhängige, in einem Mitgliedstaat der Eurasischen Wirtschaftsunion akkreditierte Zertifizierungsstelle nach einer Qualitätsprüfung ausgestellt werden. Die Anforderungen an die akkreditierten Zertifizierungsstellen sind im GOST ISO/IEC 17065-2012 "Konformitätsbewertung - Anforderungen an Stellen, die Produkte, Prozesse und Dienstleistungen zertifizieren" definiert.

Rechtslage

Die rechtliche Grundlage für die EAC Zertifizierung bilden

  • der Beschluss der Kommission der Eurasischen Wirtschaftsunion Nr. 319 vom 18.06.2010,
  • die Übereinkommen der der Länder der Eurasischen Wirtschaftsunion vom 18.11.2010
  • und der Beschluss der Kommission der Eurasischen Wirtschaftsunion Nr. 620 vom 07.04.2011.

Infolge der Harmonisierung der nationalen Sicherheitsstandards wurden die bisherigen nationalen Regeln der technischen Regulierung sowie russische GOST und TR Zertifizierung schrittweise außer Kraft gesetzt und durch die neuen technischen Regelwerke der EAWU - TR ZU in jedem Branchenbereich ersetzt. Darüber hinaus wurde in der Eurasischen Wirtschaftsunion auch die EAC Deklarierung als eine einfachere und günstigere Art des Konformitätsbewertung eingeführt.

Der Zertifizierungsablauf ist einheitlich für alle Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion. Das Zertifikat der Eurasischen Wirtschaftsunion hat in Übereinstimmung mit den Beschluss der Kommission der Eurasischen Wirtschaftsunion Nr. 896 vom 09.12.2011 eine einheitliche Form sowie einheitliche Regeln der Beantragung.

Inhalt des EAC Zertifikats

Inhaltlich ist das Zertifikat der Eurasischen Wirtschaftsunion mit einem TR Zertifikat identisch und enthält folgende Informationen:

  • Adresse und Bezeichnung des Herstellers
  • Bezeichnung der zertifizierten Produkte
  • Zolltarifnummer
  • Angewendete Normen der technischen Regulierung
  • Angaben zur Prüfstelle
  • Gültigkeitsdauer
  • Registrierungsnummer
  • Angaben zur Zertifizierungsstelle

Die Zertifikate der Eurasischen Wirtschaftsunion haben die gleiche Rechtswirkung in allen Mitgliedstaaten innerhalb der Eurasischen Wirtschaftsunion und sind für bis zu 5 Jahre gültig. Ausgestellte Zertifikate werden in einem Online-Register der Eurasischen Wirtschaftsunion erfasst.

Neben der Pflichtzertifizierung ist auch ein Deklarierungsverfahren für die Bestätigung der Konformität mit den Technischen Vorschriften der Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion vorgesehen.

Anwendungsbereich

Eine Pflichtzertifizierung oder Pflichtdeklarierung ist für alle Produkte erforderlich, die in der "einheitlichen Liste der zertifizierungspflichtigen Produkte innerhalb der Eurasischen Wirtschaftsunion" gemäß dem Beschluss der Kommission der Eurasischen Wirtschaftsunion Nr. 620 vom 07.04.2011 erfasst sind. Für die Produkte, die in dieser Liste nicht aufgeführt sind, gelten beim Import und Vertrieb weiterhin die nationalen Vorschriften zur Zertifizierung.

Die komplette Liste von zertifizierungspflichtigen Produkten finden Sie hier.

Technische Regelwerke TR ZU und TR EAWU

Bis jetzt wurden in der Eurasischen Wirtschaftsunion 48 technische Regelwerke verabschiedet, die bei der EAC Zertifizierung herangezogen werden müssen. Mehrere Regelwerke werden derzeit entwickelt oder werden bereits auf der Unionsebene diskutiert.

Im Grunde genommen sind die TR ZU und TR EAWU technische Regelwerke ein Gegensatz zu Europäischen CE-Richtlinien, oder genauer zu sagen zur EU-Verordnungen, wobei TR ZU eine Abkürzung von Technische Regelwerke der Zollunion und TR EAWU eine Abkürzung Technische Regelwerke der Wirtschaftsunion darstellen, ähnlich der Bezeichnung von CE-Richtlinien z.B. Richtlinien 2006/42/EG und 2011/65/EU. Mehr dazu finden in unseren Fachartikeln: "Was ist richtig TR ZU Zertifikat oder EAC Zertifikat?" und "Unterschied zwischen CE und EAC Kennzeichnung".

Die technischen Regelwerke stellen Mindestanforderungen an die Sicherheit von jeweiligen Produkten. Die Konformität mit den Regelwerken wird durch EAC Zertifizierung nachgewiesen. Nach erfolgreicher Konformitätsbewertung werden die Produkte mit dem EAC Konformitätszeichen markiert. Die EAC-Kennzeichnung erklärt, dass das Produkt den geltenden Sicherheitsanforderungen der technischen Regelwerke entspricht. Erst dann kann das Produkt auf den Markt der EAWU zum freien Verkehr gebracht werden.

Notwendige Unterlagen

Technischen Unterlagen für die EAC Zertifizierung: Technischer Pass, Bedienungsanleitung, Sicherheitsbetrachtung, Druckbehälterpass nach TR ZU Für die Beantragung des Zertifikats der Eurasischen Wirtschaftsunion sind dieselben Unterlagen wie bei der Beantragung eines GOST oder TR Zertifikats erforderlich, nämlich:
  • Ausführliche Produktbeschreibung
  • Produktbezeichnung
  • Zolltarifnummer
  • Technischer Pass
  • Sicherheitsbetrachtung
  • Bedienungsanleitung
  • Technische Zeichnungen
  • Technisches Datenblatt
  • Prüfprotokolle
  • Bereits vorhandene Zertifikate: ISO, DIN, CE, CB

Je nach Art der zertifizierten Produkte können auch zusätzliche Unterlagen und Bescheinigungen verlangt werden.

Falls die zur Zertifizierung vorgelegten Waren auch der Hygiene- oder Sanitärkontrolle unterliegen, werden entsprechende Nachweise für die Ausstellung des Zertifikats der Eurasischen Wirtschaftsunion benötigt.

EAC Deklaration der Eurasischen Wirtschaftsunion

EAC Deklaration

Die EAC Deklarierung ist eine einfachere und günstigere Art der Konformitätsbewertung. Diese soll sicherstellen, dass die Produkte den Sicherheitsanforderungen der technischen Regulierung der Eurasischen Wirtschaftsunion entsprechen und für den Verbraucher und die Umwelt sicher und unbedenklich sind. Im Gegensatz zur Zertifizierung, kann eine Deklarierung ausschließlich vom in der Eurasischen Wirtschaftsunion ansässigen Unternehmen ausgestellt werden. Aus diesem Grund ist ein bevollmächtigter Vertreter innerhalb der Eurasischen Wirtschaftsunion erforderlich. Falls Sie einen bevollmächtigten Vertreter brauchen, wird unser Partnerunternehmen diese Aufgabe wahrnehmen.

Die Deklaration besitzt die gleiche Gültigkeit wie das Zertifikat. Konformitätspflichtige Produkte, die im Beschluss der Kommission der Eurasischen Wirtschaftsunion Nr. 620 vom 07.04.2011 aufgelistet sind müssen deswegen entweder zertifiziert oder deklariert werden.

Die Deklarierung ist notwendig für die Zollabfertigung der Waren beim Export in die Eurasische Wirtschaftsunion, falls die Produkte im Beschluss der Kommission der Eurasischen Wirtschaftsunion Nr. 620 vom 07.04.2011 aufgelistet sind. Mehr dazu>>

Unterschiede zwischen EAC Zertifikat und EAC Deklaration

KriterienEAC ZertifikatEAC Deklaration
AntragstellerHersteller, Importeur, bevollmächtigte PersonHersteller, Importeur, bevollmächtigte Person
Klassifizierung von Produktenerfolgt durch die Zertifizierungsstelleerfolgt durch den Antragsteller selbst
Konformitätsnachweisauf Grundlage von Prüfprotokollen von in der EAWU akkreditierten Prüflaborauf Grundlage von eigenen Beweisen oder auf Grundlage von Prüfprotokollen von in der EAWU akkreditierten Prüflabor
Qualitätssicherungumfassende Produktionsaudit durch die Zertifizierungsstelle oder externe ISO 9001 ZertifizierungQualitätssicherung erfolgt durch den Antragsteller selbst
Ausstellung von KonformitätsbescheinigungZertifizierungsstelle auf dem amtlichen VordruckAntragsteller selbst auf dem normalen Blatt Papier
Registrierung der KonformitätsbescheinigungZertifizierungsstelleselbst oder durch die Zertifizierungsstelle
Gültigkeitsdauer1 bis 5 Jahren je nach Regelwerk1 bis 5 Jahren je nach Regelwerk
Verantwortungliegt bei der Zertifizierungsstelleliegt bei dem Antragsteller
ÜberwachungInspektionskontrolle durch die Zertifizierungsstelle-

Das Verfahren der EAC Zertifizierung

Die Zertifizierung wird auf analytischer Basis der technischen Unterlagen und der unternehmensinternen Prüfprotokolle bzw. der von akkreditierten Prüflaboren bereitgestellten Prüfprotokolle, sowie unter Umständen auf Grundlage eines Produktionsaudits vor Ort durchgeführt.

In der Regel besteht das EAC Zertifizierungsverfahren aus folgenden Schritten:

  1. Schritt: Antragstellung bei einer akkreditierten Zertifizierungsstelle in der EAWU
  2. Schrit: Prüfung der Unterlagen durch die Zertifizierungsstelle
  3. Schritt: Klassifizierung des Produkts und Auswahl von Warenmustern
  4. Schritt: Prüfungen und Analysen
  5. Schritt: Produktionsaudit (falls im technischen Regelwerk vorgesehen)
  6. Schritt: Ausstellung des Zertifikats
  7. Schritt: Überwachung der zertifizierten Produkte (falls vorgesehen)

Die Beantragung einer Zertifizierung kann nach unterschiedlichen Verfahren ablaufen, je nachdem ob es sich um Einzellieferungen, Chargenlieferungen oder um Serienproduktionen handelt. Mehr Info>>

Charge (für Chargen Lieferung vorgesehen): Gesamtheit der bestimmten Menge hergestellter Einheiten mit demselben Namen und derselben Bezeichnung, die in der Konformitätsbescheinigung angegeben und zum Verkauf bestimmt sind.

Erzeugniseinheit: Ein einzelnes Stück oder eine bestimmte Menge des Produktes.

Diese und andere Definitionen bezüglich der EAC Konformitätsbewertung sind in GOST 31894-2012 Begriffe und Definitionen im Bereich der Konformitätsbewertung (-bestätigung) zu finden.

Schemas der EAC Zertifizierung

Alle technischen Regelwerke beinhalten Beschreibungen der EAC Zertifizierungsverfahrens, die so genannten Schemas. Die Wahl des Schemas und somit der Art des Zertifizierungsverfahrens, hängt von der Beschaffenheit der Produkte, der Produktion bzw. der Lieferung ab. Die Schemas der Kon-formitätsbewertung stellen das Gegenstück zu den Modulen der Konformitätsbewertung gemäß der EU-Richtlinie 768/2008/EG In der Eurasische Wirtschaftsunion dar.

Produktionsaudit

Bei der Konformitätsbewertung von manchen Produkten, die einer EAC Zertifizierung unterliegen, sehen die Technischen Regelwerke der Eurasischen Wirtschaftsunion ein Produktionsaudit vor. Es betrifft vor allem die EAC Zertifizierung für die Serienproduktion.

Das Audit wird von einer akkreditierten Zertifizierungsstelle vor Ort durchgeführt. Es dient in erster Linie der Überprüfung, ob die Produktionsprozesse den vorgegebenen Anforderungen entsprechen. Die Durchführung des Produktionsaudits wird nach dem nationalen Standard der Russischen Föderation GOST-R 54293-2010 „Produktionsaudit für Konformitätsbewertungsverfahren“ geregelt.

Inspektionskontrolle

Nach der Ausstellung des EAC Zertifikats muss regelmäßig überwacht werden, ob das Produkt weiterhin den technischen Anforderungen entspricht und ob die Produkte ordnungsgemäß mit einem Konformitätszeichen oder einem EAC-Zeichen gekennzeichnet sind. Dies geschieht in Form einer externen Überwachung, der Inspektionskontrolle.

Inspektionskontrolle bedeutet die systematische, sich wiederholende Konformitätsbewertungstätigkeit als Grundlage zur Aufrechterhaltung der Gültigkeit des EAC Zertifikats seitens der Zertifizierungsstelle, die das Zertifikat ausgestellt hat. Die Inspektionskontrolle ist nur für EAC Zertifikate vorgesehen. Für die EAC Deklarationen ist keine externe Überwachung nötig.

Mit der Zeit haben sich leider viele dubiose Unternehmer den Zertifizierungsmarkt zu eigen gemacht. In unserem Artikel "Worauf muss man bei der EAC Zertifizierung achten?" erklären wir deshalb, was Sie beim Zertifizierungsprozess besonders beachten müssen.

Bevollmächtigter Vertreter

Bevollmächtigter Vertreter für Russland und EAWU

Ein Hersteller, der nicht in einem der Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion seinen Sitz hat, ist nicht berechtigt die Durchführung von Konformitätsbewertung seiner Produkte auf die Einhaltung der Anforderungen der einschlägigen technischen Regelwerke zu beantragen.

Um dennoch eine Konformitätsbewertung durchführen zu können, muss der ausländische Hersteller einen bevollmächtigten Vertreter in einem der Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion beauftragen. Dieser vertritt dann Interesse des ausländischen Herstellers bei der Zusammenarbeit mit den Zertifizierungsstellen der Eurasischen Wirtschaftsunion in Bezug auf die Sicherheit und Qualität der Produkte und deren Übereinstimmung mit den technischen Vorschriften.

Nach geltendem Recht und in Übereinstimmung mit der technischen Regulierung der Wirtschaftsunion darf nur ein im Hoheitsgebiet der Eurasischen Wirtschaftsunion ansässiger Unternehmer als bevollmächtigter Vertreter benannt werden.

Kennzeichnungspflicht

EAC Zertifikat, EAC Zertifizierung in Deutschland

Die nach den technischen Regelwerken der Eurasischen Wirtschaftsunion zertifizierungspflichtigen Produkte, für die ein Zertifikat der Eurasischen Wirtschaftsunion ausgestellt wurde, müssen mit dem EAC Zeichen der Eurasischen Wirtschaftsunion versehen werden, um die Konformität mit allen gesetzlichen Anforderungen der Eurasischen Wirtschaftsunion vorzuweisen.

Die Anforderungen an das Konformitätszeichen bzgl. der Übereinstimmung mit den technischen Vorschriften der Eurasischen Wirtschaftsunion wurden in der Entscheidung der Kommission der Eurasischen Wirtschaftsunion Nr. 711 vom15. Juli 2011 festgehalten.

Die Kennzeichnung von Produkten, die der obligatorischen Zertifizierung nach technischen Regelwerken der Eurasischen Wirtschaftsunion unterliegen, ist eine Voraussetzung für die Marktzulassung. Das Inverkehrbringen von Produkten ohne entsprechende Kennzeichnung ist strafbar. Außerdem erhöht das Konformitätszeichen sowohl das Vertrauen der potentiellen Kunden in das Produkt, als auch die Nachfrage nach diesem.

Gültigkeitsdauer des EAC Zertifikats

Die Gültigkeitsdauer des EAC-Zertifikats unterscheidet sich je nach den angewandten technischen Vorschriften, dem ausgewählten Schema und der Art der Produktion (Serienproduktion, Einzellieferung etc.) und beträgt durchschnittlich von einem bis 5 Jahre. Diese Parameter sind in den entsprechenden Technischen Regelwerken festgelegt.

Detaillierte Informationen über die Gültigkeitsdauer der EAC-Zertifikats finden Sie hier.

Dauer und Kosten der EAC Zertifizierung

Die Dauer und die Kosten der EAC Zertifizierung hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. der Art der Waren, Notwendigkeit von Laboruntersuchungen und der Komplexität allgemeiner Untersuchungen. Die genauen Bedingungen der Zertifizierung werden immer individuell auf Grundlage der jeweils erforderlichen Unterlagen festgestellt.

Die Beantragung eines Zertifikats kann einige Tage bis Wochen in Anspruch nehmen.

Detaillierte Informationen über die Kosten für die EAC Zertifizierung finden Sie hier.

Zustellung von Unterlagen

Bei der Bestellung eines EAC Zertifikats erhalten Sie umgehend nach erfolgreichem Ablauf des Zertifizierungsverfahrens eine Kopie ihres Zertifikats per E-Mail. In nur wenigen Tagen wird Ihnen das Original per Post zugestellt.

Zertifizierung beantragen
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Was ist eine EAC-Zertifizierung?

In unserem Video erzählen wir, was eine EAC-Zertifizierung ist, wie und wo Sie Ihre Produkte für das Inverkehrbringen in die EAWU zertifizieren oder deklarieren können.

Die EAC-Zertifizierung und die EAC-Deklarierung sind komplexe Verfahren, welche die Konformität ihrer Produktion mit den geltenden technischen Regelwerken bestätigen und viel Fachwissen erfordern. Schmidt & Schmidt bietet Ihnen Unterstützung bei der Zertifizierung für den Markt der Eurasischen Wirtschaftsunion an.

Häufig gestellte Fragen zur EAC Zertifizierung und Deklarierung

1. Was ist ein EAC Zertifikat?

Das EAC Zertifikat der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) ist ein offizieller Nachweis dafür, dass die Produkte den harmonisierten technischen Vorschriften, den sogenannten technischen Regelwerken der teilnehmenden Länder der EAWU entsprechen. Die Produkte, deren Konformität mit den technischen Regelwerken durch das Zertifikat der EAWU bescheinigt wird, dürfen im ganzen Zollgebiet der Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion frei über die Grenzen bewegt und verkauft werden.

2. Was ist eine EAC Deklaration?

Die EAC Deklaration der Eurasischen Wirtschaftsunion ist ein Nachweis dafür, dass die Produkte den Mindestanforderungen der technischen Regulierung der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) entsprechen. Eine EAC Deklaration wird durch den Hersteller, Importeur oder eine bevollmächtigte Person erstellt und in das einheitliche Register eingetragen. Die Produkte, deren Konformität mit den technischen Regelwerken durch die Deklaration bescheinigt wird, dürfen im ganzen Zollgebiet der Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion frei über die Grenzen bewegt und verkauft werden.

3. Worin besteht der Unterschied zwischen einem EAC Zertifikat und einer EAC Deklaration?

Das EAC Zertifikat darf nur nach einer Qualitätsprüfung, welche durch eine unabhängige, in einem Mitgliedstaat der Eurasischen Wirtschaftsunion akkreditierten Zertifizierungsstelle erfolgt, ausgestellt werden. Die Zertifizierung wird auf der Basis von technischen Unterlagen, unternehmensinternen Prüfprotokollen bzw. von akkreditierten Prüflaboren bereitgestellten Prüfprotokollen, sowie gegebenenfalls auf Grundlage eines Produktionsaudits vor Ort durchgeführt. Das Zertifikat wird auf einem amtlichen Vordruck gedruckt, welcher über mehrere fälschungssichere Elemente verfügt und durch die Unterschrift und das Siegel einer akkreditierten Stelle beglaubigt wird. Das EAC Zertifikat wird in der Regel für "komplexe" Produkte ausgestellt, die eine aufwendigere Kontrolle durch die Aufsichtsbehörden erfordern.
Die EAC Deklaration ist eine Konformitätserklärung des Herstellers, Importeurs oder bevollmächtigten Vertreters darüber, dass das Produkt den Mindestanforderungen der technischen Regelwerke der Eurasischen Wirtschaftsunion entspricht. Im Unterschied zum EAC Zertifikat wird die EAC Deklaration vom Hersteller bzw. Importeur angefertigt. Alle notwendigen Prüfungen und Analysen werden entweder vom Hersteller oder in einigen Fällen vom Labor durchgeführt. Der Antragsteller stellt die EAC Deklaration selbst auf einem normalen Blatt Papier aus. Die EAC Deklaration muss von dem bevollmächtigten Vertreter oder einer akkreditierten Zertifizierungsstelle eines Mitgliedstaats der Eurasischen Wirtschaftsunion in das einheitliche Register der EAWU eingetragen werden. Mehr Informationen hier.
Mehr Antworten finden Sie hier!
Beratung zur EAC Zertifizierung und EAC Deklarierung

Beratung zur EAC Zertifizierung und EAC Deklarierung

Vielen Exporteuren fällt es schwer bei der großen Anzahl an technischen Vorschriften und Regulierungen den Überblick zwischen EAC-Kennzeichnung, EAC-Zertifizierung und EAC-Deklarierung, staatlicher Registrierung und GOST-Normen zu behalten. Um einen reibungslosen Eintritt in den den Markt der EAWU zu gewährleisten, bieten wir eine große Palette an Seminaren, Vorträgen, Workshops und Beratungsdienstleistungen an, die individuell an die jeweiligen Bedürfnisse angepasst werden können.

Wir teilen dabei unter anderem fundiertes Wissen zur technischen Regulierung und dem Zertifizierungssystem der EAWU sowie den einzelnen Schritten der Konformitätsbewertung und zur Erstellung der notwendigen technischen Unterlagen.

Durch ihre langjährige Erfahrung können unsere Experten Ihnen außerdem spezifisches Branchenwissen aus dem Anlagenbau, Maschinenbau, Metallbau, der Messtechnik, Elektrotechnik, Automatisierungstechnik, Medizintechnik, Lebensmitteltechnik und der Möbelbranche zur Verfügung zu stellen.

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Erstellung technischer Unterlagen

Erstellung der technischen Unterlagen für die EAC Zertifizierung

Bei der Einführung neuer Produkte in den Eurasischen Wirtschaftsraum spielen die technischen Dokumente eine fundamentale Rolle. Sie bilden nicht nur die Grundlage für die Konformitätsbewertung, sondern sind beispielsweise auch bei der Inbetriebnahme einer neuen Maschine entscheidend. Relevant sind vor allem die folgenden Unterlagen:

Technischer Pass
Sicherheitsbetrachtung
Bedienungsanleitung
Sicherheitsdatenblatt
Prüfprotokolle
Zündgefahrenbewertung

Technisches Fachwissen, Sorgfalt und Genauigkeit bei der Erstellung der Dokumente bilden die Voraussetzung für einen problemfreien Vertrieb und Einsatz der Produkte, Maschinen oder Anlagen im Gebiet der EAWU. Die technischen Unterlagen müssen außerdem zwingend auf Russisch oder auf der Amtssprache des jeweiligen Mitgliedslandes, in dem das Produkt vertrieben oder eingesetzt werden soll, verfasst sein.

Um etwaige Probleme zu vermeiden, helfen wir Ihnen gerne bei der Erstellung neuer technischer Dokumente oder überprüfen bereits vorhandene Dokumente auf Vollständigkeit, sowie auf sprachliche und terminologische Korrektheit im Russischen.

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Musterprüfung

Prüfungen von Produktmustern für die EAC Konformitätsbewertung

Ein wichtiger Schritt im Konformitätsbewertungsverfahren ist die Prüfung von Produktmustern, bei der die Konformität der Produkte mit den jeweiligen Technischen Regelwerken der EAWU kontrolliert wird. Im Fall einer EAC-Zertifizierung darf diese nur in akkreditierten Laboren durchgeführt werden und muss speziellen Regeln folgen. Handelt es sich um eine EAC-Deklaration, können die Tests auch in nicht akkreditierten Laboren durchgeführt werden. Im Anschluss wird ein Prüfprotokoll erstellt, welches die Prüfungsergebnisse sowie Informationen über den Hersteller und die Prüfmethode enthält.

Sowohl beim Versand als auch beim Prüfungsverfahren selbst gibt es einige wichtige Punkte zu beachten. Da sich leider auch einige unseriöse Zertifizierungsstellen Zugang zum Markt verschafft haben, ist hier äußerste Vorsicht bei der Wahl der Zertifizierungsstelle geboten. Damit die Musterprüfungen reibungslos ablaufen können, unterstützen wir Sie bei

  • der Auswahl geeigneter Muster für die Tests,
  • der Zollabwicklung,
  • sowie der Vermittlung an vertrauenswürdige Zertifizierungsstellen und Prüflabore.
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Technische Übersetzung

Technische Übersetzung

Um Waren und Geräte nach Russland oder andere Länder der EAWU zu exportieren, müssen technische Dokumente und deren korrekte Übersetzungen ins Russische oder in die Muttersprache des EAWU Mitglieds vorgelegt werden. Für die Übersetzung solcher Dokumente muss der Übersetzer über umfassende Kenntnisse in einem bestimmten technischen Bereich sowie über Kenntnisse in hochspezialisierter Terminologie verfügen.

Unsere Spezialisten verfügen über langjährige Erfahrung in der Übersetzung solcher technischen Dokumente wie Betriebshandbücher, technische Pässe, Sicherheitsbetrachtungen, Risikobeurteilung, Gerätepässe, Prüfprotokolle usw. Die Übersetzer von Schmidt & Schmidt beherrschen Russisch, Englisch, Deutsch, Französisch und Italienisch.

Wir garantieren Ihnen eine zeitnahe, qualitativ hochwertige und genaue Übersetzung aller erforderlichen Dokumente.

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Warum Kunden uns wählen:

Qualifiziertes Team von Experten und Beratern

Unsere Mitarbeiter haben langjährige Erfahrung im Bereich Export und Zertifizierung

Zertifizierung aller Produktarten

Wir arbeiten mit Kunden aus allen Industriezweigen

Schnelle Bearbeitung von Aufträgen

Individueller Umgang mit unseren Kunden und schnelle Bearbeitung der Anfragen zeichnen uns aus

Fundierte Kenntnisse der technischen Regulierung

Dank unserem technischen und juristischen Know-how garantieren wir hohe Qualität der Dienstleistungen

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Der indonesische Justizminister Supratman Andi Agtas hat Malaysia aufgefordert, den Beitritt zum Haager Übereinkommen zur Aufhebung der Legalisation ausländischer öffentlicher Urkunden vom 5. Oktober 1961, auch bekannt als Apostille-Konvention, zu erwägen. Dies berichtet die indonesische Nachrichtenagentur Antara.

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06 Mai 2025
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